Wie werde ich Imker*in?

Bienen und Imkerei sind in den letzten Jahren zu einem Trendthema geworden. Das Interesse, selbst Imker oder Imkerin zu werden und Bienen zu halten, ist groß. Aber wie fängt man mit der Imkerei an? Was braucht man dafür? Und worauf muss man achten?

Ohne Schulung geht es nicht

Ein Bienenvolk ist ein sehr komplexer sog. „Superorganismus“, ein Lebewesen also, das aus vielen Einzeltieren besteht. Manchmal wird ein Bienenvolk darum auch „der Bien“ genannt. Ziel des Superorganismus ist nicht das Honigsammeln, sondern die Vermehrung. Ein Bienenvolk will schwärmen! Und damit fangen für den Menschen, der Bienen halten möchte, die Probleme schon an: Wer sich im Frühjahr ein Bienenvolk beschafft, es in seinen Garten stellt und dann einfach einmal abwartet, was passiert, der wird spätestens im Mai erleben, das ein schwärmendes Bienenvolk die Nachbarschaft in helle Aufregung versetzen kann. 20.000 Bienen, die sich gemeinsam auf den Weg machen, sind nichts für schwache Nerven! Gut, wenn der Jungimker oder die Jungimkerin jetzt weiß, wie man einen Schwarm fängt. Und noch besser, wenn er oder sie gewusst hätte, wie man ein Bienenvolk so führt, dass es gar nicht erst abhaut.

Am Anfang aller Imkerei steht also das Lernen. Wer imkern möchte, der sollte möglichst bevor er oder sie sich Bienen anschafft, einen Einführungskurs in die Bienenhaltung besuchen. In vielen örtlichen Imkervereinen finden Anfänger/innen Kurse und imkerliche Begleitung. Und die meisten im Deutschen Imkerbund organisierten imkerlichen Landesverbände haben ein umfangreiches Schulungsprogramm, in dem auch Einführungslehrgänge angeboten werden.

In einem Einführungskurs wird das Wissen vermittelt, dass Imker und Imkerinnen brauchen, um ein Bienenvolk durch das Jahr hindurch zu begleiten und zu „führen“. Man lernt die faszinierende Komplexität und die geheimnisvollen Abläufe im Superorganismus „Bien“ kennen. Man erfährt, was man zum Imkern benötigt, welche imkerlichen Eingriffe nötig, welche möglich und welche Unsinn sind, und wie die Imkerei in der Praxis aussieht.
 

Die erworbene Kompetenz gibt erste Sicherheit, macht neugierig auf mehr und vor allen: Sie sorgt dafür, dass es den Bienen mit ihrem Imker oder ihrer Imkerin gut geht. Denn wenn ein Bienenvolk ein Problem hat, dann steht der Grund dafür meistens hinter dem Bienenkasten!

Imkern in Gemeinschaft – Imkern im Verein

Darum hört das Lernen als Imker/in auch nie auf. Bienen können immer wieder überraschen und den Satz „Das habe ich noch nie gesehen!“ hört man auch aus dem Mund von Imkern, die schon jahrzehntelange Erfahrung haben. Das immer wieder Neue der Bienenhaltung hält die Neugier lebendig. Ganz von selbst werden darum Imkerinnen und Imker, denen die Bienen zur Leidenschaft geworden sind (und das passiert!), ihr Wissen erweitern und ihre Kompetenzen verbessern wollen.

Dies funktioniert am besten in einem Imkerverein. Hier geht es nicht um Vereinsmeierei, sondern darum, vom umfangreichen Netzwerk, das die Bienenhaltung in Deutschland trägt und begleitet, zu profitieren. Die Imkervereine sorgen über den Deutschen Imkerbund und die Landesverbände dafür, das beispielsweise Forschungsergebnisse der Bieneninstitute, die einige Bundesländer unterhalten, in der imkerlichen Praxis ankommen und diese verbessern. Sie vertreten die Interessen der Imker und Imkerinnen vor Ort und Vereinsmitglieder helfen gerne aus, wenn beispielsweise noch keine eigene Honigschleuder vorhanden ist oder der gebrochene Arm die Arbeit an den eigenen Völkern unmöglich macht.

Zudem bietet eine Vereinsmitgliedschaft handfeste rechtliche Vorteile. Über eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Imkerverein sind Imker und Imkerinnen im Kreis Gütersloh im Landesverband westfälischer und lippischer Imker gegen Vandalismus oder Unwetterschäden an ihren Völkern versichert, bekommen im Schadensfall also einen finanziellen Ausgleich. Außerdem erwerben alle Vereinsmitglieder eine Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, die Imker und Imkerinnen in Ausübung ihre imkerlichen Praxis verursachen. Und solche Schäden gibt es durchaus, wenn – womit wir wieder am Anfang sind – z.B. beim Einfangen eines Schwarmes der Imker den Obstbaum des Nachbarn ruiniert.

Das Kursprogramm des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker finden Sie hier.

Neuimkerzuschuss für Vereinsneulinge

Der Kreisimkerverein Gütersloh ( KIV ) möchte Neuimker*innen finanziell beim Erwerb der notwendigen Erstausstattung unterstützen. Neumitglieder in den Imkervereinen des Kreises erhalten auf Antrag 100 € Zuschuss. Hier zum Herunterladen das Antragsformular.

Was tun im Schadensfall?

Ein Sturm fällt einen Baum, und dieser kommt mitten im Bienenstand zu liegen. Diebische Menschen klauen die Honigräume von Völkern, die im Raps stehen, oder nehmen gleich das ganze Volk mit. Neugierige aber ahnungslose Mitbürger öffnen Völker, kriegen es dann aber mit der Angst und lassen alles offen stehen und liegen. – Immer wieder nehmen Bienenvölker auf die ein oder andere Weise Schaden. Gut, das im Verein organisierte Imker und Imkerinnen im Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker gegen Schäden versichert sind. Allerdings: Wer einen Schaden erleidet, der muss einige Dinge beachten, damit die Versicherung zahlt. Im Folgenden sind diese erläutert.

Was ist ein „Schadensfall“?

Am Anfang steht natürlich Juristendeutsch: Ein Schadensfall ist ein Ereignis, dass zu einem Schaden führt. Ein Schaden entsteht dann, wenn eine bestehende Situation oder ein bestehender Zustand in einer nicht wünschenswerten Weise verändert wird. Dabei muss der Schaden aber eine „unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Gut“ darstellen. Wer also beispielsweise beim Verladen seiner Völker eines zerstört, der hat zwar einen Schaden, aber keinen Schadensfall, sofern niemand ihn oder sie gezwungen hat, die Völker zu verladen. Dieser Schaden ist darum nicht  durch die Imker-Globalversicherung abgedeckt. Abgedeckt sind Schäden, die durch Sturm oder andere Witterungsereignisse, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Und darüberhinaus ist noch einiges Weitere versichert

Was ist versichert? Wie hoch sind die Deckungssummen?

Die Imker-Globalversicherung umfasst:

  • Schadensfallversicherung: Versichert sind hier das Bienenvolk inkl. Wabenbau und Rähmchen, die Beute (alle Zargen, Boden und Deckel) und die eingetragene Ernte; nicht versichert sind leere Beuten! Die erstatteten Schadenssummen sind pauschaliert: Bienenvolk = € 100,– / Ableger = € 50,– / Beute: € 80,– / Ernte = € 80,–.
  • Haftpflichtversicherung: Versichert sind Schäden, die der Imker in Ausübung der Imkerei an Personen oder Sachen (dazu gehören auch Tiere) verursacht. Die Deckungssumme beträgt € 5.000.000,–.
  • Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Aktiv- und Passivansprüche) der Mitglieder des Verbandes im Zusammenhang mit der Bienenhaltung. Dazu zählen gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausschlussklauseln (Verleumdung; Verkehrsrechtsschutz…). Die Deckungsumme pro Fall berrägt € 25.000,–.

Imker-Zusatz-Versicherung:
Die ist eine freiwillige Ergänzungsversicherung, die jeder Imker/jede Imkerin für € 30,00 im Jahr abschließen kann. Diese Versicherung kommt für Schäden an Bienenhäusern/Freiständen und an imkerlichem Inventar auf. Die maximale Deckungssumme hier beträgt € 10.000,–.

Wer ist versichert?

In der Imker-Globalversicherung sind alle versichert, die in einem Verein, der zum Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker gehört, Mitglied sind, sofern sie den Vereinsbeitrag bezahlt und die Volkszahlen richtig angegeben hat. Achtung: Wer also fünf Völker gemeldet hat, aber an acht einen Schaden erleidet, der läuft Gefahr, den gesamten Versicherungsschutz zu verlieren!

Was muss man tun, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

  1. Die Besichtigung des Schadens und die Erstellung eines Schadengutachtens sind zwingend notwendig. Durchzuführen ist die Besichtigung und die Erstellung des Schadengutachtens durch den Vorsitzenden des Vereins, in dessen Gebiet der Schaden eingetreten ist, bzw. durch ein anderes Mitglied des Vorstandes dieses Vereins. Bei Wanderung kann also nicht der Vorsitzende des Heimatvereins einen Schaden besichtigen und begutachten, sondern nur der Vorsitzende des Vereins, dessen Gebiet angewandert wurde. Man sollte sich darum bei der Vorbereitung der Wanderung erkundigen, wie dieser zu erreichen ist. Der Gutachter muss innerhalb von drei Tagen nach der Entdeckung des Schadens informiert werden. Nicht anerkannt werden Eigengutachten oder gegenseitige Begutachtung, wenn mehrere Imker von einem Schadensereignis betroffen sind. Das Formular für das Schadengutachten findet man auf der Homepage des Landesverbandes.
  2. Ausfüllen der Schadenanzeige: Auch das Formular für die Schadensanzeige findet man auf der Homepage des Landesverbandes.
  3. Meldung an Landesverband: Schadengutachten und Schadenanzeige werden an den Landesverband nach Hamm geschickt, der als Versicherungsnehmer die weitere Abwicklung des Schadenfalles übernimmt. Dabei muss der Schaden mit allen für die Bearbeitung des Falles erforderlichen Informationen innerhalb von drei Monaten nach Eintreten des Schadenfalles bei Gaede & Glauerdt gemeldet werden. Die Frist kann, wenn eine Erstmeldung innerhalb von drei Monaten erfolgt ist, um weitere drei Monate verlängert werden, wenn für eine abschließende Bewertung des Schadenfalles z.B. zuerst die Auswinterung abgewartet werden muss.
  4. Besonderheiten: Wenn der Schaden Folge einer strafbaren Handlung ist (z.B. Frevel, Vergiftung), dann muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen (nicht nur eine Meldung!) und zwar ebenfalls innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung des Schadens.Vergiftungsschäden/Schäden durch Maßnahmen im Pflanzenschutz: Wenn eine Vergiftung der Bienen angenommen wird, dann müssen  in Gegenwart eines Polizisten, eines Pflanzenschutzbeauftragten bzw. einer neutralen Person – 1.000 Bienen, Pflanzen und ggfls. Spritz- und Stäubemittelreste getrennt voneinander gesammelt und an das Julius Kühn-Institut nach Braunschweig geschickt werden. (Merkblatt für korrekte Probenaufnahme und Formular für Antrag auf Untersuchung auf www.bienen.jki.bund.de).

 

Verwendung geeichter Waagen

Mit dem Inkrafttreten des novellierten Eichgesetzes am 1. Januar 2015 ist es für alle Imker und Imkerinnen, die Honig verkaufen, Pflicht, beim Abfüllen des Honigs in Gläser eine geeichte Waage zu verwenden. Diese Imkerinnen und Imker müssen sich also entweder eine solche Waage kaufen oder aber – z.B. als Vereinswaage – leihen. Verwendet werden können nur „eichfähige“ Waage, das sind solche, die mit dem Buchstaben „M“ gekennzeichnet sind. Die Waagen sind in jedem Fall spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt – in unserem Fall in Bielefeld (Detmolder Str. 513,  33605 Bielefeld,  Telefon: 0221 59778 - 13999, E-Mail-Adresse poststelle.bielefeld@lbme.nrw.de ) – zu melden. Wenn eine Vereinswaage angemeldet wird, dann bitte unbedingt angeben, dass diese gemeinschaftlich genutzt wird.

Denn alle Waagen müssen regelmäßig nachgeeicht werden: Individuell genutzte Waagen alle zwei Jahre, gemeinschaftlich genutzte Waagen möglicherweise auch jedes Jahr. Darum ist spätestens 10 Wochen vor Ende der Eichfrist die Waage zur Nacheichung beim zuständigen Eichamt anzumelden.

Für Waagen, die im Verein genutzt werden, muss außerdem ein Protokollbuch geführt werden, aus dem hervorgeht, wer die Waage wann genutzt hat. Das ist ganz, ganz wichtig! Wer behauptet, dass er mit der Vereinswaage abgewogen hat, dies aber nicht im Protokollbuch dokumentieren kann, der hat ein Problem!

Honigbewertung des Landesverbandes

Imkerinnen und Imker bekommen über die Teilnahme an einer Honigbewertung eine Rückmeldung.
Ist das, was ich tue richtig? Oder ist es sogar besonders gut? Oder gibt es noch Verbesserungspotential?
Wenn alle Voraussetzungen richtig umgesetzt worden sind, gibt es Urkunden in den Kategorien Gold, Silber oder Bronze.
Diese Urkunden werden im Rahmen einer kleinen Feierstunde des Kreisimkervereins den Gewinner*innen überreicht.
Im besonders erfolgreichen Fall sogar einen Wanderpokal.
Was, zu welcher Zeit wie zu tun ist, wenn man sich einer Honigbewertung stellen möchte, erfährt man in seinem Imkerverein.
Der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. ruft einmal im Jahr zur Teilnahme auf.
Nur Mut! Die Teilnahme ist leichter als man denkt.

Die Ergebnisse der Teilnehmenden aus dem Kreis Gütersloh an der Honigbewertung 2023 zeigt eine Veröffentlichung der NW.
Zum Öffnen oder Herunterladen des Zeitungsausschnittes klicken Sie bitte hier.

 

Die Satzung

Die aktuelle Satzung des Kreisimkerverein Gütersloh e.V. finden Sie hier als PDF-Datei.